Platzordnung Campingplatz "Radlerhaus Obergurig"






Wir begrüßen Sie ganz herzlich in Obergurig und wünschen Ihnen eine angenehme und erholsame Zeit.

Um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, natürlich ohne dass andere
Camper unnötig gestört werden, bitten wir die nachfolgenden Regeln zu beachten:


Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt im Radlerhaus. Bei der Anmeldung ist der gültige Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Der Bereich der Stellmöglichkeiten für Zelte, Räder, die Lage der Gepäckboxen, Sanitärräume, der Gaststätte oder des Grillplatzes sind dem Lageplan zu entnehmen.
Die Gebühren für die Platznutzung sind am Tag der Anreise zu zahlen. Das Gebührenverzeichnis ist im Radlerhaus öffentlich ausgehangen. Der Campingplatz ist am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr zu verlassen.
Gegen eine Kaution in Höhe von 20 € erhalten Sie einen Schlüssel für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen. Bei Verlust des Schlüssels wird die Kaution einbehalten.
Der Campingplatz befindet sich auf einer natürlichen Insel an der Spree. Da dieser Bereich als Überflutungsgebiet ausgewiesen ist, machen sich besondere Verhaltensweisen notwendig: Bei drohendem Hochwasser ist den Anweisungen des Platzwartes unmittelbar Folge zu leisten und der Platz sofort zu räumen.
Ordnung und Sauberkeit sind für uns selbstverständlich. Auch sie als Nutzer müssen Ihren Beitrag leisten. Alle Anlagen und Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Verlassen Sie bitte die Anlagen so, wie Sie diese vorgefunden haben. Verursachen Sie Schäden an den Anlagen und Einrichtungsgegenständen, müssen diese gemeldet werden. Sie sind als Gast verpflichtet, Schäden, die sie oder Ihre Begleiter verursachen, zu ersetzen.
Abfälle aller Art (außer Sperrmüll) sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden. Hunde sind im Bereich des Campingplatzes an der Leine zu führen.
Die Zuweisung des Stellplatzes erfolgt durch den Platzwart. Das Umgrenzen der Standfläche mit Gräben und anderen Einfriedungen ist untersagt. Achten Sie darauf, dass Sie durch Zeltpflöcke, Schnüre oder anderes Zeltzubehör niemand gefährden oder belästigen.
Die Platzruhe dauert von 13.00 bis 14.30 und 22.00 bis 7.00 Uhr. In dieser Zeit bitten wir unbedingt um Vermeidung von Lärm und lauten Unterhaltungen. Wer gegen diese Regelungen in grober Weise verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.
Sie haben die Möglichkeit, bestimmte Dienstleistungen, wie Waschmaschinen und Wäschetrockner, Schließboxen und Fahrradselbsthilfewerkstatt zu nutzen. Informieren Sie sich bitte dazu beim Platzwart. Er wird sie beraten und unterstützen. Dies betrifft auch die Nutzung des Grillplatzes oder die Bereitstellung von Grillkohle bzw. Holz. Grillen ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz erlaubt.
Stromanschluss ist im Bereich der Stellmöglichkeiten der Zelte nicht möglich. Nutzen Sie hier die Möglichkeiten im Radlerhaus.
Der Betreiber bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes und zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung berechtigt, die Aufnahme von Besuchern zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen.
Der Campingplatz ist in der Zeit vom 1.April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres geöffnet.


Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt!



Obergurig, den 30.06.2006